Mit der Übersendung bzw. Übergabe unseres Angebotes werden
diese AGB Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen der Porta Consult GbR (
Frühere AGB verlieren damit automatisch ihre Gültigkeit.
§1
Provisionsanspruch
1.1 Die Porta Consult
GbR erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss
eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe inkl. der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer (zurzeit 19%):
a) bei Kaufverträgen, Vermittlung von Haus- und Grundbesitz oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 7,14 % des Kaufpreises;
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften die 2,38 fache Monatskaltmiete;
c) bei Erbbaurecht 7,14 % (berechnet auf die Dauer des Vertrages), zahlbar durch den Erbbaurechtserwerber;
d) bei An- und Vorkaufsrecht 1,19 % vom Verkaufs bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten;
e) bei Vermietung von Gewerbeobjekten 2,98 % der gesamten
Vertragsmiete (Pacht), Mindestprovision 3,57 Monatskaltmieten (Pacht);
1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels
abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten,
soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision
ausgewiesen ist.
§2
Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein
entsprechender unter §1 dieser AGB dargebotener tatsächlicher und ernsthafter
Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande
kommt. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung
ohne jeden Abzug.
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus
wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen
Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss
eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages
anstelle eines Mietvertrages).
2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines
Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem
jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 10% zu zahlen. Dem Auftraggeber
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
2.4 Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der
abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt.
Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder
vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von
einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
§3
Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil
provisionspflichtig tätig werden.
§4
Folgegeschäft
Ein
Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw.
nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
§5
Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise
des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es
ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne
ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden
muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese
Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte
seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist
der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision
zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§6
Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er
dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt,
schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige innerhalb
der 3-Tage-Frist, so gilt das Angebot als dem Auftraggeber unbekannt. Verstöße
gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
Obige Bedingungen gelten auch für mündliche bzw. telefonisch erfolgte Angebote.
§7
Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich
schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene
Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§8
Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich
schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine
Kopie des Vertrages zu übersenden.
§9
Haftungsbeschränkung
9.1 Da der Makler sich bei den Angaben auf die Informationen
Dritter stützen muss, haftet er nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus
Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Vertrages ergeben,
sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen.
9.2 Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind
ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von
Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die
gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
§10
Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
10.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen
sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt § 10.1
selbst.
10.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der
Schriftform.
§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam wird, ein
anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den
Parteien durch Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§12
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien
ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.
Inhaber: Martin Gottwald und Franziskus Sell
Gültigkeit der oben genannten AGB: ab 21.07.2008